Die Beratungskosten werden bezuschusst, die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Gebäudetyp und der Anzahl der Wohneinheiten.
Unabhängig von den Gesamtkosten der Beratung wird jetzt für ein Ein-/Zweifamilienhaus ein Zuschuss von 175,- € und für Wohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten ein Zuschuss von 250,- € als Festbetrag gezahlt.
Anspruch auf eine Energiesparberatung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- oder Wohnungseigentümer. |